Faqs für Honorarärzte

Welche Unterlagen benötigt JobMedix
Nach der online Registrierung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  1. 1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. 2. Kopie der Approbationsbescheinigung
  3. 3. Kopie der Facharzturkunde (wenn vorhanden)
  4. 4. Kopien von Fachkundenachweisen und Zusatzqualifikationen (Notarzt, Strahlenschutz etc.)
  5. 5. Kopie des Personalausweises
  6. 6. Und ein Passbild (wenn vorhanden)
Sie können uns Kopien dieser Unterlagen nach der Anmeldung per E-Mail, Fax oder Post senden. Diese Unterlagen sind zum Arbeitsantritt dem Auftraggeber im Orginal oder beglaubigter Kopie vorzulegen.
Honorarhöhe
JobMedix erfragt im Vorfeld vom Auftraggeber Art und Umfang der Tätigkeit und auch die mögliche Vergütung. Dies kommunizieren wir auch mit den Auftragnehmern. Allerdings bleibt die Vereinbarung der Honorarhöhe letztendlich den Vertragspartnern überlassen. Jobmedix nimmt lediglich eine Vermittlerrolle ein.

Als Richtwerte für die Honorare seien folgende Stundensätze genannt:
  1. als Assistenzärztin/ arzt: 60 Euro
  2. als Fachärztin/ arzt: 70 Euro
  3. Bereitschaftsdienste 80% der obigen Stundensätze
  4. Notarztdienste: 30 Euro
  5. Praxisvertretungen: 50 Euro
Honorarabrechnung
Als Freiberufler erstellen Sie nach der Beendigung Ihres Einsatzes oder auch zu einem früheren Zeitpunkt einen Überblick über die von Ihnen geleisteten Stunden und stellen sie Ihrem Auftraggeber in Rechnung. Sie solten Ihr Honorar in der Regel innerhalb von 10 Werktagen erhalten. Eine Kopie über die von Ihnen geleisteten Stunden senden Sie bitte per Fax, Post oder Email an uns.
Gewerbeanmeldung?
Als Honorararzt sind Sie ein sogenannter Freiberufler und betreiben kein Gewerbe. Deshalb sind Sie auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Sie versteuern Ihr Einkommen im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung.
Mitgliedschaft in einer Ärztekammer
Jeder in Deutschland tätige Arzt muss Mitglied einer Ärztekammer sein. Für Honorarärzte, die in verschiedenen Bundesländern tätig werden, ist die für den Wohnort des Arztes zuständige Ärztekammer maßgeblich.
Versicherungen
Als Honorararzt sind Sie ein Selbständiger und voll und ganz für Ihre Absicherung allein verantwortlich. Sie sollten sich auch nicht auf eventuell bestehende Absicherungen(Haftpflichtversicherung)Ihrer Auftraggeber verlassen. Sie brauchen auf jeden Fall eine Berufshaftplichtversicherung, die die freiberufliche Tätigkeit komplett abdeckt. Darüberhinaus sollten Sie auch bei Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit usw. abgesichert sein und langfristig etwas für Ihre Alterseinkommen tun.
Verpflegung und Unterkunft
Kost und Logis werden für den Zeitraum der Honorartätigkeit wenn nicht anders vereinbart durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Qualitätssicherung
JobMedix befragt nach den Einsätzen sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber. Bei Unstimmigkeiten versucht JobMedix zu vermitteln. Wenn vermehrt schlechte Bewertungen für einen Honorararzt oder einen Auftraggeber abgegeben werden, stellt JobMedix die Vermittlung für diesen Teilnehmer an der Honorarztbörse ein.
Die Vermittlung ist unverbindlich
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung. Genausowenig sind Sie verpflichtet eine angebotene Tätigkeit anzunehmen. Wenn Sie jedoch ein Engagement zugesagt haben, sollten Sie die Tätigkeit auch unbedingt antreten. Wenn Sie eine zugesagte Tätigkeit aus wichtigem Grund nicht antreten können, sollten Sie uns so früh wie möglich darüber in Kenntnis setzen.
Die Vermitlung ist kostenlos
Der Service von JobMedix ist für die vermittelten Ärzte kostenlos. Die Aufraggeber zahlen für die Vermittlung ein Honorar, das sich am Umfang der vermittelten Tätigkeit bemisst.



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Frau Herr